Organisatorisches – Beiträge


Beiträge und Kosten


Mit dem Grundbeitrag beteiligen sich die Personensorgeberechtigten (der Elternbeitrag entspricht ca. 20 % der Gesamtausgaben) an den laufenden Kosten der Tageseinrichtung. Dieser richtet sich nach der gebuchten Betreuungszeit.

Außerdem ist ein monatlicher Unkostenbeitrag für Spielmaterialien, Getränke und Aktionen zu entrichten. Zusätzlich wird eine Wickelpauschale von 15,00 € pro Monat für alle Kinder, die über 3 Jahre und noch nicht sauber sind, erhoben.

Pro Kindergartenjahr werden 15,00 Euro für das Frühstücksbüffet an jedem Mittwoch eingesammelt.

Der Kindergartenbeitrag wird für 12 Monate entrichtet.

Die Höhe des gesamten Kindergartenbeitrages wird vom Träger unter Kenntnisnahme des Elternbeirates festgelegt. Mit Abschluss des Betreuungsvertrages sind die Personensorgeberechtigten zur Entrichtung des gesamten Beitrages verpflichtet. Der Träger kann den vereinbarten Beitrag nach Anhörung des Elternbeirates durch schriftliche Erklärung einseitig verändern. Die Erhöhung ist spätestens sechs Wochen vor deren Wirksamkeit geltend zu machen.

Der Beitrag ist in voller Höhe bis zum Vertragsende zu bezahlen.

Grundbeiträge (Stand: 01.10.2020):

BuchungszeitenFür 2,5 – 3,0jährigeFür 3,1 – 7jährige
2 – 3 Stunden
(nur Betreuung Randzeit!)
3 – 4 Stunden
(nur Betreuung Randzeit!)
174,00€ (nur für SVE-Kinder)
4 – 5 Stunden211,00€179,00€
5 – 6 Stunden218,00€184,00€
6 – 7 Stunden225,00€189,00€
7 – 8 Stunden232,00€194,00€
8 – 9 Stunden238,00€199,00€
9 – 10 Stunden246,00€204,00€

Zusätzlich erheben wir pro Monat:

Spielgeld5,00€
Getränkegeld2,00€
Aktionsgeld3,00€

Jeden Monat bekommen Sie für Ihr Kind eine Ermäßigung, die zurzeit bis zu 100,00 € beträgt.

Diese Leistung erhält der Kindergarten direkt von der Regierung Mittelfranken und wird mit dem monatlichen Einzug ihrer Kindergartengebühren verrechnet.

Bei Krankheit oder sonstiger Abwesenheit des Kindes sowie in den Ferien ist der Beitrag in voller Höhe zu entrichten.

Der gesamte Beitrag wird jeweils am 15. des laufenden Monats durch Lastschrift eingezogen.

Für die Nutzung der Bedarfsgruppen in den Schließzeiten wird ein Betrag von 5 € pro Tag erhoben.

Die Aufnahme für die Kinder in den Kindergarten ist nicht von der wirtschaftlichen Lage der Personensorgeberechtigten abhängig. In sozialen Härtefällen kann von den Personensorgeberechtigten die Übernahme der Kosten beim Jugendamt beantragt werden. Formulare sind in der Marktgemeinde, im Internet oder auch bei der Kindergartenleitung erhältlich.

Bis zur Genehmigung der Übernahme durch das Jugendamt müssen die Sorgeberechtigten den Beitrag bezahlen und bekommen diesen dann nach Eingang der Jugendamtszahlung von uns zurück überwiesen.

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