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Kinderschutzkonzept

Inhalt:

  1. Einleitung S. 4
  2. Unsere Haltung zum Kinderschutz S. 5
  3. Gesetzliche Grundlagen unseres Schutzauftrages S. 6
  4. Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung S. 7
    1. Begriffserklärung S. 7
    2. Risiko- und Potentialanalyse S. 7
    3. Bei Verdacht auf Gefährdung
  • Notfallablaufplan
  • Checkliste zur Einschätzung von

Kindeswohlgefährdung

  • Adressen von Ansprechpartnern,

Insofern erfahrene (ISO) – Fachkraft

    1. Rehabilitation bei begründetem Verdacht
  1. Pädagogik
  • Partizipation
  • Beschwerderecht und -Management
  • Sexualpädagogik
  1. Datenschutz
  2. Instrumente
  3. Verpflichtender Verhaltenskodex
  4. Verhaltensampel

10. Gesprächsprotokoll

Anhang: Checkliste zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung

  1. Einleitung

Unsere Einrichtung wird durch den Freistaat Bayern gefördert, der durch das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz Erziehungs- und Bildungsziele auch in folgenden Bereichen vorgibt: soziale, religiöse, sprachliche, mathematische, naturwissenschaftliche, ästhetische, kulturelle und musikalische Erziehung, sowie Medien-, Gesundheits- und Bewegungserziehung.

Des Weiteren orientiert sich unsere pädagogische Arbeit vor allem an den Bedürfnissen und Interessen, sowie dem Entwicklungsstand der Kinder. Hierbei legen wir besonderen Wert auf eine ganzheitliche Bildung und Erziehung.

Dies beinhaltet auch die Vermittlung einer positiven Arbeitshaltung bei Anforderungen, die an die Kinder gestellt werden, sowie das Verständnis und das Umsetzten von Arbeitsaufträgen. Auch die Fähigkeit Problemlösungen zu entwickeln und anzuwenden gehört für uns zu unseren Erziehungszielen dazu.

Unser Auftrag ist es familienergänzend zu arbeiten und uns zum Wohl Ihres Kindes mit Ihnen auszutauschen.

Wir möchten den uns anvertrauten Kindern helfen, eine persönliche Identität aufzubauen, eigene sowie fremde Bedürfnisse gegeneinander abzuwägen und sich auf eine soziale Gemeinschaft einzulassen. Dies vermitteln wir auch durch unsere religiöse Erziehung und die Weitergabe christlicher Wertvorstellungen. Dabei ist es uns wichtig, die Kinder so zu stärken, dass sie ein positives Selbstwertgefühl entwickeln können.

Dieses Konzept beschreibt unser Selbstverständnis und unsere Haltung zum Kinderschutz innerhalb unseres erzieherischen Auftrags in unserer Einrichtung. Es zeigt Richtlinien und Maßnahmen auf, nach denen wir in unserem Kindergartenalltag handeln und beschreibt unseren Umgang mit Verdachtsäußerungen von Grenzverletzungen und entsprechende weitere Interventionsmaßnahmen.

Jedes Kind hat ein Recht auf: - Individuelle Entwicklung und Bildung

- Schutz vor Diskriminierung

- Wahrung der eigenen Interessen

- Partizipation

  1. Unsere Haltung zum Kinderschutz

Jedes Kind ist ein Geschöpf Gottes.

Jedes Kind hat ein Recht auf Anerkennung und Geborgenheit.

Als evangelische Tageseinrichtung für Kinder ist uns bewusst, dass wir einen hohen Anteil an der Verantwortung für die Förderung, das Wohl und

den Schutz aller uns anvertrauten Kindern tragen. Daher gehen wir achtsam und einfühlsam mit allen Belangen der Kinder um, wir setzten uns mit

dem Thema Kindeswohl aktiv und präventiv auseinander.

Hierzu zählt auch, dass wir ein besonderes Augenmerk darauf richten, ob sieh die Kinder wohl und geschützt fühlen, sowohl bei uns, als auch zu

Hause.

Um das Thema Kinderschutz verlässlich und verantwortlich im Team zu verankern, haben wir in unserer Einrichtung MARIA TESCH

zur Kinderschutzbeauftragte ernannt.

Wir möchten den Kindern einen sicheren Ort zum Spielen, Lernen und Entfalten bieten!

Wir fühlen uns der UN – Kinderrechtskonvention verpflichtet. Das Wohl und der Schutz jedes Kindes stehen in unserer Einrichtung über allen

anderen Interessen und Aufträgen.

  1. Gesetzliche Grundlagen unseres Schutzauftrages

Der deutsche Staat hat das Recht und die Pflicht, für das Wohl und die Wahrung der Rechte für Kinder zu sorgen!

Dies beruht darauf, dass sowohl auf internationaler Ebene mit der UN – Kinderrechtskonvention und der EU – Grundrechtscharta., als auch in der deutschen Gesetzgebung, die Rechte der Kinder und die Verantwortung des Staates für das Kindeswohl, verankert sind.

In folgenden deutschen Gesetzen sind Kindeswohl, Grundrechte und Kinderrechte festgehalten:

  • Grundgesetz (GG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Strafgesetzbuch (STGB)
  • Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
  • Kinder und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch SGB VIII)
  • Bundeskinderschutzgesetz (BKischG)
  • Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
  • Präventionsgesetz der evangelischen Kirche Bayern

Die inhaltliche Bestimmung der Gesetze lautet:

Kinder haben von Geburt an eigene Rechte (aus UN-Kinderrechtskonvention).

Kinder haben ein Recht auf liebevolle Betreuung, Erziehung, Bildung, Förderung und Gesundheitsfürsorge. Sie haben außerdem ein Recht auf Partizipation, d. h., sie dürfen mitbestimmen um ihre Rechte zu vertreten.

Sowohl die Eltern, als auch der Staat und wir als ErzieherInnen müssen Verantwortung für die Verwirklichung der Kinderrechte übernehmen. Das Kindeswohl hat höchste Priorität!

  1. Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung

4.1. Begriffsklärung

Der Begriff Kindeswohl umfasst das körperliche, seelische und geistige Wohl des Kindes.

Kindeswohlgefährdung liegt (nach deutschem Recht) vor, wenn das Kindeswohl durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die zeitweilige oder dauerhafte Schädigung in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben.

Beeinflussende Faktoren:

- physische Gewalt (Zufügen von körperlichen Schmerzen)

- psychische Gewalt (seelisch: Herabsetzung, Ausgrenzung oder andere Formen von

Demütigung)

- sexualisierte Gewalt (Aufforderungen zu sexuellen Handlungen und sexuelle Handlungen

mit, vor oder an einem Kind, ohne dessen Einverständnis und/oder Einwilligungsfähigkeit)

- verbale Gewalt (in Worten übermittelte Gewaltandrohung, Beleidigung, Demütigung,

Belästigung)

4.2. Risiko- und Potenzialanalyse (Begriffserläuterung Potenzial: als Möglichkeit vorhanden)

Das Ziel der Risiko- und Potenzialanalyse ist es, sich mit dem Gefährdungspotenzial und den `Gelegenheitsstrukturen´ - aber auch mit den Schutz- und Potenzialfaktoren- in den räumlichen Gegebenheiten, im pädagogischen Alltag, in den Arbeitsabläufen und in den organisatorischen Strukturen der eigenen Kita auseinanderzusetzen. Auf diese Weise sollen die Risiken für Kinder vor Übergriffen, Grenzverletzungen und Gewalt im Rahmen des Möglichen minimiert und damit Prävention geleistet werden.

Die Intention ist das Erkennen möglicher Schwachstellen und die Sensibilisierung für Risiken und Gefährdungspotenziale in Bezug auf Gewalt innerhalb der eigenen Einrichtung und der Aufbau einer achtsamen, wertschätzenden und aufmerksamen Einrichtungskultur, die persönliche Grenzen und Rechte aller Kinder und Erwachsenen im täglichen Miteinander wahrt.

Gewonnene Erkenntnisse aus unserer einrichtungsspezifischen Reflexion zur identifizierung von Schwachstellen werden dokumentiert und mit entsprechenden Maßnahmen beantwortet.“

(Auszug aus der Handreichung des Evangelischen Kita Verbandes Bayern)

Wir möchten sicherstellen, dass Kinder sich in unserer Einrichtung gut und geschützt entwickeln. Wir erstellen bei Bedarf eine Gefährdungsbeurteilung und befassen uns auch mit den Strategien von TäterInnen um das Gefahrenpotential so weit wie möglich zu minimieren und TäterInnen abzuschrecken,

Nachfolgend unsere schematisch erfasste Risikoanalyse:

Evangelischer Kindergarten Sonnenschein, Eckental-Forth Risikoanalyse März 2025

Risikoanalyse: wo, wann und durch wen besteht ein Risiko für psychische, physische und sexualisierte

Gewalt in unserer Einrichtung?

Bereichsanalyse:

Wo bestehen mögliche Risiken in unserer Kita?

Situationsanalyse:

Was und wie hoch ist das genaue Risiko?

Präventions

Maßnahmen:

bereits umgesetzt

Präventions-maßnahmen:

Handlungsbedarf

Umsetzung der Maßnahmen:

Wann und wie?

- Überprüfung

mit Datum

- was hat sich

geändert

- Bedeutung für

Risikoanalyse

Personale Ebene

Leitung

> Erweitertes

Führungszeugnis

> Selbstverpflichtung

> Verhaltenskodex

ErzieherInnen

> Erweitertes

Führungszeugnis

> Selbstverpflichtung

> Verhaltenskodex

KinderpflegerInnen

> Erweitertes

Führungszeugnis

> Selbstverpflichtung

> Verhaltenskodex

Bereichsanalyse:

Wo bestehen mögliche Risiken in unserer Kita?

Situationsanalyse:

Was und wie hoch ist das genaue Risiko?

Präventions

Maßnahmen:

bereits umgesetzt

Präventions-maßnahmen:

Handlungsbedarf

Umsetzung der Maßnahmen:

Wann und wie?

- Überprüfung

mit Datum

- was hat sich

geändert

- Bedeutung für

Risikoanalyse

PraktikantInnen

Freiwilliges soziales Jahr

> Erweitertes

Führungszeugnis

> Selbstverpflichtung

> Verhaltenskodex > Servicemappe

Reinigungspersonal

> Erweitertes

Führungszeugnis

> solange noch Kinder

da sind, kann unten

nicht geputzt

werden

Reinigungspersonal

Lieferanten (z.B. Catering)

Niedriges Risiko, da kaum Kontakt zu Kindern. Distanzlose Kinder könnten aber bei Anwesenheit den direkten Kontakt suchen.

> Muss im Kinder-

garten von

Mitarbeitenden

begleitet werden

> Wer die Tür

persönlich oder

über die Sprech-

anlage öffnet und

ihn/sie reinlässt

muss auch dafür

sorgen, dass er/sie

begleitet werden

kann und die

Eingangstür beim

Gehen richtig

geschlossen ist

Lieferanten (z.B. Catering)

Bereichsanalyse:

Wo bestehen mögliche Risiken in unserer Kita?

Situationsanalyse:

Was und wie hoch ist das genaue Risiko?

Präventions

Maßnahmen:

bereits umgesetzt

Präventions-maßnahmen:

Handlungsbedarf

Umsetzung der Maßnahmen:

Wann und wie?

- Überprüfung

mit Datum

- was hat sich

geändert

- Bedeutung für

Risikoanalyse

Bauhofmitarbeiter

Handwerker

Können nicht immer begleitet werden, je nach Dauer der Arbeiten und der personellen Besetzung des Teams

> nach Möglichkeit

sind keine Kinder in

dem Bereich, in dem

die Handwerker sind

> Kinder gehen in

dieser Zeit nicht

alleine zur Toilette

Externe ReferentInnen

(z.B. Fachberatung)

Niedriges Risiko, da kaum Kontakt zu Kindern. Distanzlose Kinder könnten aber bei Anwesenheit den direkten Kontakt suchen.

Bei Hospitationen oder Praxisprüfungen längere Anwesenheiten möglich.

> Erweitertes

Führungszeugnis

> ReferentInnen

und Fachberatung

nicht allein mit

Kindern.

Dies muss klar

kommuniziert

werden. Das

Aufnehmen von

Körperkontakt ist

untersagt, es sei

denn, es geht vom

Kind aus. Keine

körperliche Nähe

erwünscht.

Die Kinder werden

nicht von externen

Personen zur

Toilette begleitet.

> Erweitertes

Führungszeugnis

zeigen lassen.

Klare mündliche

oder schriftliche

Anweisung an die

Betreffenden durch

die Mitarbeitenden

beim Kommen.

Evtl. Handzettel für

Externe?

Kontakt mit Kindern

findet nur in

einsehbaren,

unverschlossenen

Räumen statt.

Externe ReferentInnen

(z.B. Fachberatung)

Bereichsanalyse:

Wo bestehen mögliche Risiken in unserer Kita?

Situationsanalyse:

Was und wie hoch ist das genaue Risiko?

Präventions

Maßnahmen:

bereits umgesetzt

Präventions-maßnahmen:

Handlungsbedarf

Umsetzung der Maßnahmen:

Wann und wie?

- Überprüfung

mit Datum

- was hat sich

geändert

- Bedeutung für

Risikoanalyse

Externe TherapeutInnen

(z.B. Frühförderung)

Eltern

Beim Bringen im Waschraum

Beim Händewaschen oder dem Toilettengang der eigenen Kinder

> `Stop Schild´ für

Eltern an der Tür

zum Waschraum

Auch von außen an

der Tür vom Garten

> Es sollten immer

Mitarbeitende mit

anwesend sein

Andere Kinder

Toiletten Tür öffnen, um zu schauen ob jemand drin ist, oder aus Spaß

Umziehen zum Turnen, nach `Missgeschick´, Matschecke, Pool

>

> Kind einbinden, wo

es sich umziehen

möchte,

> Möglichkeit bieten

die Intimsphäre zu

wahren, wenn es

vom Kind gewünscht

ist

Gefahr: Schamgefühl wecken … aber nicht zum Problem machen

> Für den Garten

PopUp Zelte

anschaffen

> Respektvoller

Umgang,

respektvolles

Miteinander

z.B. durch `Faustlos´

Projekt

Bereichsanalyse:

Wo bestehen mögliche Risiken in unserer Kita?

Situationsanalyse:

Was und wie hoch ist das genaue Risiko?

Präventions

Maßnahmen:

bereits umgesetzt

Präventions-maßnahmen:

Handlungsbedarf

Umsetzung der Maßnahmen:

Wann und wie?

- Überprüfung

mit Datum

- was hat sich

geändert

- Bedeutung für

Risikoanalyse

Außengelände

> Am Gartenzaun und

wenn im Sommer

Planschbecken

aufgestellt sind,

Garten ist sehr

einsichtig

> Versteck-

möglichkeiten im

Gebüsch, Kinder

können

untereinander

übergriffig werden

Mitarbeitende sind präsent und aufmerksam

Sichtschutz (z.B. es werden gekippte Sonnenschirme aufgestellt oder Sonnensegel)

Immer wieder durch Kinderkonferenzen respektvollen Umgang untereinander schulen

Räumliche Ebene

Bereichsanalyse:

Wo bestehen mögliche Risiken in unserer Kita?

Situationsanalyse:

Was und wie hoch ist das genaue Risiko?

Präventions

Maßnahmen:

bereits umgesetzt

Präventions-maßnahmen:

Handlungsbedarf

Umsetzung der Maßnahmen:

Wann und wie?

- Überprüfung

mit Datum

- was hat sich

geändert

- Bedeutung für

Risikoanalyse

Schlafraum

Schlafwache, auch Praktikanten/FsJlerInnen sind dann alleine mit den Kindern

> Erweitertes

Führungszeugnis

> muss jederzeit

betreten werden

können, Tür ist nicht

verschlossen

Waschraum/Toiletten

Kinder waschen Hände beim Kommen

Durchgang zum Garten

für Eltern beim Abholen

Verschiedene Überlegungen dazu, wir probieren Verschiedenes aus

> mit Frau Seitz klären!

Am 10.05. wird im Team besprochen, ob es funktioniert

Materialraum

Kinder dürfen nicht bzw. nur in Begleitung von Mitarbeitenden in den Materialraum

Turnhalle

Fenster können

unverschlossen sein

Fallschutzmatte vor

Klettergerüst kann

fehlen

Regeln wenn Kinder alleine in der Turnhalle sind

Beim Umziehen sind

immer Mitarbeitende

dabei

Verletzungsgefahr durch Halsketten, Haarreifen, Armbänder, Uhren, Brillen, Kapuzen-Pullies

> Mit den ersten

Kindern, die alleine

hochdürfen, muss

eine Mitarbeitende

mitgehen, um zu

prüfen, ob alle

Fenster gesichert

sind

> und der Fallschutz

am Klettergerüst

ausgelegt ist

> Kindern sind die

Verhaltensregeln

bekannt, wenn

sie alleine in der

Turnhalle sind

> müssen sie sich an

die Turnhallenregeln

halten … besprechen

was sie dürfen

> Neue Mitarbeiter

dürfen nicht alleine

mit den Kindern in

die Turnhalle

> muss beim Turnen

alles entfernt

werden

Gartenhaus/Spielzeugkammer

Wenn sie alleine Spielzeug holen kann ihnen etwas aus den Regalen auf den Kopf fallen

> Kinder dürfen sich

nur unter Aufsicht

von Mitarbeitenden

etwas aus der

Kammer holen

Tipi

Kinder sind unbeobachtet, es fanden schon `Doktorspiele ´statt!

> Mitarbeitende

schauen öfter nach,

wenn Kinder drin

sind

Büro

Welches Risiko besteht?

> Tür ist immer

unverschlossen,

oder steht ganz

offen

Wenn Kinder mit im Büro sind, wird das Schild: `Bitte nicht stören´ nicht aufgehängt!

Heizraum/Putzkammer

Kinder können sich verletzen oder vergiften

Muss immer abgeschlossen sein und Schlüssel muss unzugänglich für Kinder aufgehängt sein

Situative Ebene

Ausflüge

beim

Spaziergang/Tiergarten usw. kann ein Kind `verloren´ gehen

Ausflug mit Wasser

(z.B. Erfahrungsfeld der Sinne)

Starker Sonnenschein im Sommer

Verschiedene Verletzungsgefahren

> es muss immer

wieder durchgezählt

werden

> am Anfang und am

Ende der Gruppe

muss ein

Mitarbeitender

gehen

> mit den Kindern

genau absprechen,

wie weit sie sich

entfernen dürfen

> Button oder

Aufkleber mit der

Handynummer

eins/r

Mitarbeitenden

>

> Käppi tragen ohne

Namen und

Sonnencreme

> immer 1. Hilfe Set

und einmal Kühlpads

dabei haben

> Eltern müssen in

Zukunft schriftlich

genehmigen, dass

ihr Kind in der

Öffentlichkeit

Badekleidung

trägt, gewickelt

wird oder sich

erleichtern muss

Mittagsschlaf

Räumlichkeiten siehe Schlafraum

Kinder ziehen sich voreinander aus und werden evt. gewickelt

Besteht hier Handlungsbedarf???

Toilettengang

siehe Waschraum

Wickeln

Analyse??

> Kind darf

entscheiden von

wem es gewickelt

wird

> Vorhang um den

Wickeltisch wird

geschlossen

> Tür zum Garten wird

bei Kälte auch

geschlossen

Trösten

Übergriffiges Verhalten

> unser

Verhaltenskodex -> alles geht vom Kind

aus!

Doktorspiele

Kinder ziehen sich aus

(z.B. Puppenecke in der zweiten Ebene)

Kinder sind neugierig und erforschen ihren Körper und den anderer. Das ist an sich völlig okay.

Sie könnten aber dabei beobachtet werden.

Es kann durch Machtgefälle zu

Übergriffen unter den Kindern und zu Verletzungen kommen.

> jedes Kind bestimmt

seine eigenen

Grenzen und wird

von uns darin

bestärkt nein/stopp

sagen zu dürfen

Auf dem Schoss-Sitzen

> siehe

Verhaltenskodex

Vorlesen

> siehe

Verhaltenskodex

Strukturelle Ebene

Beschwerdemanagement Kinder

> ist in der Konzeption

verankert

Beschwerdemanagement Eltern

> jährliche

Elternumfrage

> Elternfragebogen

für Entwicklungs-

gespräche

Mitbestimmungsrechte

Kinderkonferenzen, vor allem in der

spielzeugfreien Zeit

Gesprächskultur

Wir leben eine gute Gesprächskultur im Alltag vor, siehe

Verhaltenskodex

Wir leben eine gute Gesprächskultur im Alltag vor, siehe

Verhaltenskodex

Regeln

> Verhaltenskodex

Regeln für das

soziale Miteinander

in unserer

Einrichtung

> Turnhallenregeln

> Gartenregeln

Kinderschutzkonzept

> haben wir im Team

gemeinsam

erarbeitet

Nähe- und Distanz

> siehe

Verhaltenskodex

Selbstverpflichtungserklärung

Verhaltenskodex

erarbeitet im März

2023

Kritik und Rückmeldekultur im Team

> siehe

Verhaltenskodex

Körperliches Selbstbestimmungsrecht

> siehe

Verhaltenskodex

Fortbildung

Werden regelmäßig nach den neuesten pädagogischen Erkenntnissen durchgeführt

Sexualpädagogik

> wir benutzen eine

korrekte Sprache zur

Benennung der

Geschlechtsorgane

> s.o. mein Körper

gehört mir

    1. Bei Verdacht auf Gefährdung

Notfall -Ablaufplan

  1. Wahrnehmung von ernstzunehmenden Anzeichen auf Kindeswohlgefährdung

🡫

  1. Dokumentation und kollegiale Beratung

🡫

  1. Risikoeinschätzung

🡫

  1. Gespräch mit den Eltern (außer das Wohl des Kindes wird dadurch gefährdet)

🡫

  1. Gegebenenfalls Kontaktaufnahme mit Jugendamt /anonyme Beratung mit `Iso´ Fachkraft

Wichtig: Der gesamte Prozess muss von Beginn an dokumentiert werden!

Die Vorgehensweise muss je nach Situation individuell abgewogen werden!

    1. Checkliste zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung

Die Checkliste dient zur Überprüfung bestimmter Merkmale, die auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten könnten. Dabei werden durch ein Formblatt folgende Punkte mit Ja/nein abgefragt. (siehe Anhang)

  1. Die physische Erscheinung (Verletzungen, Körperpflege, Verpflegung/Ernährung, Kleidung)
  2. Die Kognitive Erscheinung (Konzentrationsschwäche, Wahrnehmung, Auffälligkeiten in verschiedenen Entwicklungsbereichen, Reaktion auf

äußere Reize)

  1. Die psychische Erscheinung (apathisch, traurig, schreckhaft, unruhig, ängstlich, verschlossen, überdreht, aggressiv, überempfindlich)
  2. Das Verhalten gegenüber Erwachsenen (Verlust/Trennungsangst, Distanzlosigkeit, Blickkontakt, das Kind weigert sich nach Hause zu gehen)
  3. Das Verhalten in der Gruppe (Erkennung von Regeln und Grenzen, Beteiligung am Spiel, sexualisiertes Verhalten)
  4. Verhaltensauffälligkeiten (Einnässen/-koten, Bettnässen, Essverhalten, Schmerzen/Schwindel, Zwangsverhalten, übermäßige Müdigkeit)
  5. Die familiäre Situation (Fehlzeiten, schädigendes Erziehungsverhalten, halten Eltern Absprachen ein?)
    1. Kontakte von Ansprechpartnern:
  • insofern erfahrene Fachkraft:

Herr Kluczniok

Tel.: 09131/535337

  • Fachberatung evangelischer Kitaverband Bayern:

Vestnertorgraben 1, 90408 Nürnberg

Tel.: 0911/36779 Mail: info@evkita-bayern.de

Fachberater: Herr Warning: Mail: holger.warning@evkita-bayern.de

  • Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Erlangen-Höchstadt

Nägelsbachstraße 1, 91025 Erlangen

Tel.: 09131/803-1500

Allgemeiner Sozialdienst: Frau Kömpel Tel.: 09131/803-1501 Mail: anna.koempel@erlangen-hoechstadt.de

Frau Niedermaier Tel.: 09131/803-1505 Mail: sara.niedermaier@erlangen-hoechstadt.de

  • Gesundheitsamt Erlangen – sozialer Beratungsdienst

Schubertstraße 14, 91052 Erlangen Tel.: 09131/7144-0 www.erlangen-hoechstadt.de/fachbereiche/gesundheitsamt

  • Allgemeine soziale Beratungsstelle der Caritas

Forther Hauptstraße 63, 90542 Eckental

Tel.: 09126(281095 Mail: sobe.eckental@caritas-erlangen.de

  • Frühförderung und Beratung Standort Ost

Eschenauer Hauptstraße 18, 90542 Eckental

Tel.: 09126/2749999 Mail: christa.heinrichsmeier@lebenshilfe-erlangen.de

  • Familienfachkräfte frühe Hilfen

KoKi Netzwerk frühe Kindheit

Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen Mail: koki@erlangen-hoechstadt.de

  • Deutscher Kinderschutzbund, Kreisverband Erlangen e.V.

Srümpellstraße 10, 91052 Erlangen

Tel.: 09131/209100 Mail: verwaltung@kinderschutzbund-erlangen.de

  • Migrationsberatung der AWO

Kreisverband Erlangen Höchstadt e.V.

Michael-Vogel Straße 26, 91052 Erlangen

Tel.: 09131/862955 Mail: info@awo-erlangen.de

  • Jugendmigrationsdienst

Fürther Straße 34, 91058 Erlangen

Tel.: 09131/933040

  • Autonomes Frauenhaus

Postfach 35, 91023 Erlangen

Tel.: 09131/25872 Mail: frauenhauserlangen@web.de

  • Notruf und Beratung für vergewaltigte Mädchen und Frauen e.V.

Hauptstraße 33, 91054 Erlangen

Tel.: 09131/209720 Mail: notruferlangen@t-online.de

  • Hilfetelefon `Gewalt gegen Frauen´

Bundesweites Beratungstelefon

Tel.: 116016

  • Allgemeine soziale Beratung der Caritas

Sozialpsychiatrischer Dienst – Beratung für seelische Gesiúndheit

Mozartsraße 29, Eingang Ost, 91052 Erlangen Tel.: 09131/88560 Mail: spdiu@caritas-erlangen.de

  • Drogen und Suchtberatung
  • Karl-Zucker-Straße 10, 91052 Erlangen
  • Tel.: 09131/862295
    1. Rehabilitation bei unbegründetem Verdacht

„Das Rehabilitationsverfahren wird ausschließlich angewendet, wenn ein Verdacht nach sorgfältiger Prüfung ausgeräumt ist und sich nicht bestätigt hat. Es gilt den/die zu Unrecht beschuldigte/n Mitarbeitende/n und die Einrichtung zu rehabilitieren.

Dies ist Aufgabe des Trägers!“

Hier sind - je nach Konstellation und Lage des Falles (z.B. Fehlinterpretationen, Abschluss polizeilicher Ermittlungen, absichtliche Falschbehauptungen) – unterschiedliche Maßnahmen erforderlich.

Eine gemeinsame Erarbeitung erfolgt mit der/dem zu Unrecht Beschuldigten. Ziel ist die Wiederherstellung der Vertrauensbasis uns der Arbeitsfähigkeit aller Betroffenen.

Mögliche Maßnahmen sind:

  • Abgabe einer Erklärung durch den Träger, dass die erhobenen Vorwürfe umfassend geprüft wurden (oder Ermittlungsergebnisse) und sich als unbegründet erwiesen haben
  • Einrichtungswechsel / Versetzung, falls dies möglich ist
  • Beratung und Unterstützung beruflicher Neuorientierung
  • Elternabend / Elterninformation
  • Abschlussgespräch und
  • Supervision

„Zur Aufarbeitung ist für alle Beteiligten und Betroffenen – abgestimmt auf die jeweilige Fallkonstruktion – eine weitere, unabhängige

Begleitung notwendig.“

(Auszug aus der Handreichung des Evangelischen Kita Verbandes Bayern)

  1. Pädagogik

5.1. Beteiligung/ Partizipation

Alleinige Entscheidung der Kinder, sowie die Beteiligung der Kinder an Entscheidungen und der Gestaltung des Kindergartenalltags stärkt sie in der Erfahrung ihrer Selbstwirksamkeit. Sie trauen sich dadurch, von ihren Bedürfnissen und Erlebnissen zu erzählen, ihre eigene Meinung bzw. ihren eigenen Standpunkt zu vertreten und entsprechend zu äußern.

In persönlichen Gesprächen, Gesprächsrunden oder Kinderkonferenzen werden die Kinder angeregt von ihren Erlebnissen und Wünschen zu erzählen.

  • sie werden nach ihrer Meinung gefragt
  • sie können sagen, was sie möchten und nicht möchten
  • ihre Meinung ist uns wichtig und sie werden ernst genommen
  • Entscheidungen, die das Gruppengeschehen betreffe, werden nach Abstimmung getroffen
  • wir achten das körperliche Selbstbestimmungsrecht der Kinder (Essen, Schlafen, …)

Das macht stark! Wer sich sprachlich ausdrücken lernt, kann sich mit anderen verständigen, wird nicht überhört oder übergangen und traut sich auch!

    1. Beschwerderecht und Beschwerdemanagement

Als offenes Team ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, in angemessener Art und Weise mit Wünschen, Ideen, Anregungen und Kritik seitens der Mitarbeitenden, der Eltern und vor allem der Kinder umzugehen. Grundlage dafür ist ein wertschätzender und offener Umgang miteinander.

Außerdem gehört für uns zur respektvollen Kommunikation auch eine Rückmeldung auf Anregungen und Kritik, sodass diese nicht einfach im Sande verlaufen.

Wir sehen Kritik, sei es positive oder negative, immer auch als eine Chance sich weiterzuentwickeln. Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht, Kritik zu äußern.

Im Folgenden unterscheiden wir das Beschwerdemanagement im Umgang mit Kritik seitens Erwachsener (Mitarbeitende und Eltern) und seitens der Kinder

Beschwerden von Erwachsenen:

Bereits mit der Anmeldung ihres Kindes in unserer Einrichtung beginnt zwischen Eltern und pädagogischem Team eine Erziehungspartnerschaft, in der wir auf Offenheit, Respekt und Vertrauen bauen möchten. Die Eltern vertrauen uns ihr Wichtigstes an – ihre Kinder, und eine gelungene Zusammenarbeit ist für alle Beteiligten von hohem Wert. Daher bitten wir die Eltern, sich nicht zu scheuen uns oder den Elternbeirat, der ebenso an die Schweigepflicht gebunden ist, anzusprechen, wenn ihnen etwas auf dem Herzen liegt.

Durch Tür- und Angelgespräche, Telefon- und Elterngespräche findet der regelmäßige Austausch statt. Wenn allerdings ein Problem auftritt, das mehr Zeit erfordert, vereinbaren wir einen Termin, damit das Gespräch in einem geschützten Rahmen stattfinden kann. Daraufhin können wir gemeinsam und auch im Team nach einer Lösung suchen, die von allen Beteiligten getragen wird. Sollte trotz aller Bemühungen keine sinnvolle Einigung zustande kommen, besteht natürlich die Möglichkeit, sich in einem weiteren Gespräch mit der Gruppen- oder Einrichtungsleitung zusammenzusetzen.

Diese Beschwerden werden selbstverständlich vertraulich behandelt und in unserem Kinderschutzordner zusammen mit der Lösung dokumentiert. Nach einer der Situation angemessenen Frist wir evaluiert, ob die ergriffenen Maßnahmen zum gewünschten Erfolg geführt haben. Sollte das nicht der Fall sein, muss über weitere Schritte beraten werden.

Wenn Mitarbeitende Beschwerden anbringen möchte, wenden sie sich an die nächsten Vorgesetzten. Das Vorgehen entspricht im Weitern dem der Beschwerden von Eltern.

Beschwerden von Kindern:

Wir als pädagogisches Team sehen die Kinder als eigenständige Persönlichkeiten, die wir auf ihrem Weg begleiten dürfen. Wir möchten für die Kinder eine wertschätzende und vertrauensvolle Umgebung schaffen, sodass die Kinder wissen, dass wir jederzeit ein offenes Ohr für sie, ihre Anliegen und ihre Kritik haben. Dazu gehört auch zu wissen, dass wir Erwachsenen auch Fehler machen. Nur wenn die Kinder wissen, dass auch Erwachsene für ihre Fehler einstehen und falls nötig nachbessern, können sie ihre Beschwerden angstfrei äußern.

Wir begegnen den Kindern mit Respekt, nehmen ihre Kritik ernst und suchen gemeinsam nach Lösungen.

Kinder äußern ihre Kritik nicht ausschließlich verbal. Deshalb ist es auch unsere Aufgabe, den Hintergrund für eventuelle Unzufriedenheit der Kinder in einer Situation zu erkennen oder mit dem Kind herauszuarbeiten. Das alles stärkt die Beziehung zwischen den Mitarbeitenden und den Kindern und unterstützt deren Persönlichkeitsentwicklung. So erfahren sie Schutz und lernen, dass sie an einer gelungenen Beziehung genauso beteiligt sind. Dabei geht es nicht darum, dass die Mitarbeitenden als `Wunscherfüller´ fungieren, sondern vielmehr darum, den Kindern mit auf den Weg zu geben, wie man Unstimmigkeiten offen und konstruktiv angeht und gemeinsam Lösungen erarbeitet.

Wird uns gegenüber eine Beschwerde geäußert, wird diese erst einmal mit dem betroffenen Kind(ern) besprochen. Sollte diese das Geschehen der ganzen Gruppe oder einer Teilgruppe betreffen, so wird die Beschwerde anonym in der Gruppe besprochen. Wenn das Thema noch weitreichender ist, wird es eine Kinderkonferenz geben, in der dann mit allen Kindern die Angelegenheit besprochen, Lösungsmöglichkeiten gefunden und durch Abstimmung beschlossen werden. Auch hier wird die Kritik anonymisiert um niemanden bloßzustellen. Nach gegebener Zeit fragen wir nach, ob die Lösung zur Zufriedenheit allen Beteiligten beigetragen hat und bessern bei Bedarf nach.

Im Alltag können und müssen erfahrungsgemäß die meisten Beschwerden unmittelbar zur Zufriedenheit aller gelöst werden.

Realistischerweise muss man zugeben, dass nicht für jede Beschwerde eine Lösung zu finden ist, die allen Beteiligten gerecht wird. Allerdings hat das `Ernst-genommen-werden´ und das gemeinsame suchen nach Lösungen, für die Kinder oftmals eine höhere positive Wirkung als das bloße Beseitigen einer unangenehmen Situation.

Die Reflexion des `Beschwerdeweges´ also `wie haben wir gemeinsam das Problem bewältigt´, ist ein effektives Instrument um Kinder in ihrer Selbstwahrnehmung, Selbstwirksamkeit und ihren Problemlösefähigkeiten zu stärken.

Auch die Beschwerden der Kinder und deren Lösungen werden in unserem Kinderschutzordner dokumentiert.

    1. Sexualpädagogik

Sexualität ist ein natürlicher Teil der Persönlichkeitsentwicklung!

Diese Entwicklung zu unterstützen, ist einer unserer Bildungsaufträge, der auch im bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan verankert ist.Unter Sexualität versteht man Zuneigung, Liebe und schöne Gefühle. Für Kinder ist es keine „Lust“, sondern „fühlt sich gut an“.

Körperlich Zuneigung ist lebenswichtig. Sie muss auf dem Einverständnis aller Beteiligten basieren.

Kindliche Sexualität ist gekennzeichnet durch Spontanität, Neugier und Unbefangenheit.

Die Erkundung des eigenen Körpers ist ein natürlicher Entwicklungsprozess, der nicht unterbunden wird. Da wir nicht möchten, dass die Kinder sich zur Schau stellen, bieten wir ihnen die Möglichkeit, sich dafür zurückzuziehen. Auch wenn die Kinder gegenseitig ihren Körper erforschen, lassen wir dies zu, wenn alle Beteiligten einverstanden sind.

Dabei gelten folgende Regeln

  • Grenzen können verbal und nonverbal kommuniziert werden. Wir respektieren und schützen die Grenzen aller
  • Stopp heißt Stopp, bei Grenzüberschreitung aufhören
  • nichts in Körperöffnungen stecken
  • ohne Altersgefälle – nur auf Augenhöhe
  • werden Regeln nicht befolgt, muss das gesagt werden
  • Hilfe holen ist kein Petzen!

Auf fragen zur Sexualität antworten wir wahrheitsgemäß und kindgerecht.

  1. Datenschutz

Im Rahmen des Kinderschutzkonzeptes wahren wir den Datenschutz, auch im digitalen Bereich, nach den geltenden Datenschutzrichtlinien der evangelischen Kirche.

8. Instrumente

Für den Kinderschutz ist es notwendig, verschiedene Instrumente parat zu haben. Darunter fallen Beobachtungsbögen, Fachliteratur, Arbeitskreise und Fortbildungen. Außerdem nutzen wir im Rahmen eines Verdachtes verschiedene Hilfsmittel, wie z.B. Gesprächsprotokolle, die Handreichung des evangelischen Kita Verbandes Bayern, Notfallablaufpläne, Notfallnummern etc.

Diese sind für das Team offen zugänglich und werden immer wieder gemeinsam überarbeitet. Dadurch findet ein regelmäßiger Austausch statt, Wissen wird aktualisiert und es ist sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden für das Thema Kinderschutz sensibilisiert sind.

9. Verpflichtender Verhaltenskodex

Wir und die Kinder:

  • Wir nehmen jedes Kind so an, wie es ist. Wir möchten es verstehen, aber nicht ändern – denn es kann sich nur selbst ändern!
  • Wir hören den Kindern zu!
  • Wir achten die Kinder in ihrer Persönlichkeit als Mensch, nehmen sie ernst und gehen respektvoll mit ihnen um!
  • Wir sind uns unserer Macht bewusst und demütigen keine Kinder!
  • Wir achten auf verbale, mimische oder körperliche Hinweise der Kinder, ablehnend oder zustimmend und unterstützen uns dabei gegenseitig!
  • Wir verhandeln regelmäßig mit den Kindern ihre Beteiligungsrechte!
  • Wir nehmen Kritik an und überlegen uns Lösungen!
  • Wir achten die Selbstbestimmung der Kinder als wichtigste Richtschnur bei Körperkontakt und Zärtlichkeiten! Der Wunsch nach Körperkontakt geht immer vom Kind aus. Alle Mitarbeitenden sorgen dafür, dass unangemessener Körperkontakt unterbleibt!
  • Wir küssen Kinder nicht aktiv! Wir lassen uns nicht auf den Mund küssen!
  • Wir umarmen Kinder nicht aktiv!
  • Wir flechten Kindern nicht aktiv die Haare, oder machen einen Zopf, sondern fragen, ob die Kinder dies auch wünschen!
  • Wir berühren Kinder im Genitalbereich ausschließlich zu pflegerischen Verrichtungen!
  • Wir lassen keine Berührungen von Kindern zu, die uns unangenehm sind! Gezielte Berührungen im Genitalbereich und an der Brust weisen wir zurück!
  • Wir kommunizieren Maßnahmen, die dem Verhaltenskodex oder der Selbstbestimmung der Kinder widersprechen, aber notwendig sind (z.B. bei Selbst- oder Fremdverletzungsrisiko) mit dem Kind, den Personenberechtigten, der Kindergartenleitung und je nach Intensität mit dem Träger, entsprechenden Beratungsstellen und dem Jugendamt!
  • Wir begleiten die Kinder nur auf deren Bitte oder bei benötigter Unterstützung zur Toilette!
  • Wir achten darauf, dass externe Personen (Eltern, auch bei der Eingewöhnung, `Schnupper´- Praktikanten, Handwerker …) den Waschraum/Kindertoiletten nur in Begleitung von Mitarbeitenden betreten!
  • Wir duschen Kinder nur dann, wenn dies aus hygienischen Gründen unbedingt notwendig ist! Die Eltern werden darüber informiert!
  • Wir hängen in der Badesaison einen Sichtschutz zur Straße auf und die Kinder planschen nur in Badehose oder Badewindel
  • Wir benutzen eine korrekte Sprache zur Benennung der Geschlechtsorgane: Scheide, Penis, Po, Brust!
  • Wir wahren und schützen die Intimsphäre der Kinder sowohl im Innenbereich der Kita (Vorhang zu beim Wickeln, Umziehen in den Garderoben, Umziehen beim Turnen -> nicht in der Galerie) als auch im Außenbereich (im Garten z.B. Umkleidemöglichkeiten für Badeanzug -und Hose) oder bei Ausflügen.
  • Wir achten darauf, dass alle Angebote oder Förderstunden mit Kindern in jederzeit von außen zugänglichen, unverschlossenen Räumen stattfinden!

Wir im Team:

  • Wir sind ok - Du bist ok - ich bin ok!
  • Wir sind EIN Team!
  • Wir pflegen einen wertschätzenden Umgang und gegenseitige Unterstützung!
  • Wir hören erst zu, dann reden wir!
  • Wir reden miteinander, nicht übereinander!
  • Wir respektieren unterschiedliche Meinungen!
  • Wir üben konstruktive Kritik und ertragen diese!
  • Wir suchen Kompromisse, wenn wir uns nicht einigen können oder orientieren uns am Modell des Probehandelns!
  • Wir sprechen Differenzen offen an und versuchen sie zu lösen!
  • Wir holen uns gemeinschaftlich Hilfe bei schwerwiegenden Konflikten!
  • Wir verpflichten uns der kritischen Reflektion unserer eigenen Arbeit!
  • Wir wissen, dass Fehler passieren können, wollen aber darüber kommunizieren!
  • Wir machen uns gegenseitig auf Fehler und grenzverletzenden Verhalten aufmerksam! Aber nicht vor den Kindern, den Kollegen oder den Eltern!
  • Wir achten darauf, dass wir viel zu lachen und zu singen haben!

Wir und die Eltern:

  • Wir sind einem christlichen Menschenbild verpflichtet! Alle Eltern sind gleich willkommen!
  • Wir verhalten uns nicht herabwürdigend gegenüber Eltern, egal welcher Herkunft, welchen Glaubens und welcher Nationalität sie sind!
  • Wir wollen Eltern nicht ändern!
  • Wir respektieren alle Eltern als Experten für ihre Kinder und sind mit ihnen regelmäßig partnerschaftlich im Gespräch!
  • Wir stehen Eltern mit Rat und Tat zur Seite, wenn sie dies wünschen! Wir ärgern uns nicht über Eltern, die dieses Angebot nicht annehmen möchten oder können!
  • Wir nehmen respektvolle Kritik gerne an und geben zeitnah Rückmeldung!
  • Wir arbeiten partnerschaftlich und transparent mit den Eltern zusammen. Auch bei Tür und Angel Gesprächen lassen wir den Datenschutz nicht außer Acht! Entwicklungsgespräche mit den Eltern finden immer in einem geschützten Raum/Rahmen statt!

Alle externen Mitarbeitenden (Frühförderung, Logopädie, etc. ) müssen folgende Erklärung lesen und unterschreiben:

Verhaltenskodex des Kindergarten Sonnenschein in Forth:

  1. Ich verpflichte mich, Kinder vor körperlicher, seelischer, verbaler und sexualisierter Gefährdung innerhalb meines Einflussbereiches zu schützen
  2. Ich nehme die Intimsphäre, das Schamgefühl und die individuellen Grenzempfindungen der mir anvertrauten Kinder wahr und ernst
  3. Ich respektiere den Willen und die Entscheidungsfreiheit der einzelnen Gruppenmitgliedern und trete allen mit Wertschätzung und Respekt gegenüber
  4. Ich ermutige Kinder dazu sich in Situationen, in denen sie sich bedrängt oder unwohl fühlen, offen an vertraute Personen zu wenden
  5. Ich handle transparent und nachvollziehbar. Mit der mir übertragenen Verantwortung gehe ich sorgsam und bewusst um
  6. Außerdem verzichte ich auf verbal und nonverbal abwertendes und ausgrenzendes Verhalten. Ich beziehe aktiv Stellung gegen gewalttätiges Verhalten und rassistische, religiöse und sexistische Diskriminierung
  7. Hinweise und Beschwerden von Kindern und Mitarbeitenden nehme ich ernst
  8. Bei Verdacht von Vergehen informiere ich die pädagogischen Mitarbeitenden

10. Verhaltensampel für den Umgang zwischen Mitarbeitenden und Kindern in unserer Einrichtung

Wir als pädagogische Mitarbeitende geben den Kindern Anregung, Förderung, Wertschätzung, unterstützen Bindungen und Beziehungen in der Gruppe und achten auf das Wohlergehen der Kinder. Wir achten die Persönlichkeit und die Würde der uns anvertrauten Mädchen und Jungen. Ein wichtiger Punkt dabei ist auch die Wahrnehmung der persönlichen Grenzen der Kinder.

Folgende Verhaltensampel befasst sich mit dem Umgang zwischen Mitarbeitenden und Kindern und soll aufzeigen, welches Handeln in unserem Kindergarten als pädagogisch richtig und pädagogisch kritisch erachtet wird und welches Verhalten nicht vorkommen darf. Sie beschreibt für alle sichtbar angemessenes und wünschenswertes Verhalten und nicht tolerierbare Grenzverletzungen:

Dieses Verhalten schadet Kindern und darf deshalb nicht vorkommen:

  • Intimsphäre missachten: küssen, ungefragt auf den Schoß nehmen, grenzüberschreitende Berührungen bei Pflege,

ungefragt zu Kindern in die Toilette gehen, …

  • Körperlich misshandeln: schlagen, kneifen, schubsen, schütteln, am Arm ziehen, …
  • psychische Gewalt ausüben: Angst machen, bloßstellen, nicht beachten, drohen, abwerten, diskriminieren, …
  • Bedürfnisse unterdrücken: nicht essen/trinken lassen, nicht schlafen lassen, …
  • Zwang: essen, trinken, schlafen müssen, …
  • Aufsichtspflicht bewusst verletzten
  • Datenschutz missachten: unerlaubt Fotos, Filme, Videos von Kinder machen

Dieses Verhalten ist zu unterlassen, kann aber in Stresssituationen dennoch passieren. Dann muss mit Kind und Eltern darüber gesprochen werden:

  • anschreien, anschnauzen
  • nicht ausreden lassen – nicht zuhören
  • Überforderung – Unterforderung des Kindes
  • Regel ändern – Absprachen nicht einhalten
  • Bewusstes Wegschauen

Dieses Verhalten ist pädagogisch richtig, fördert die Entwicklung des Kindes und ist daher wünschenswert

  • positive Grundhaltung: Ausgeglichenheit, Verständnis, Kinder wertschätzen, Fairness, Unvoreingenommenheit,

Freundlichkeit, Begeisterungsfähigkeit, …

  • verlässliche Strukturen wahren: Regeln einhalten, Gerechtigkeit, Konsequenz, …
  • aktive Beteiligung der Kinder ermöglichen: aufmerksames Zuhören, ausreden lassen, einbeziehen der Kinder in Themen-, Struktur- und Raumgestaltung
  • individuelle Bedürfnisse der Kinder hören, sehen und ernst nehmen
  • angemessene und `vorbildliche´ Sprache: Lob angemessen aussprechen, wertschätzend sprechen
  • Gefühle der Kinder ernst nehmen und ihnen Raum geben. Freude/Trauer zulassen, trösten, …
  • körperliche Nähe nur nach Einverständnis des Kindes: Begleitung zur Toilette, beim An-/Umziehen helfen, auf

Schoß nehmen, …

  • Respekt vor der körperlichen Selbstbestimmung des Kindes
  • Selbstreflektion und Transparenz des eigenen Handelns